Kraftwerk Balkon: So einfach revolutionierst du deinen Stromverbrauch!
Es ist wieder so weit! Am Donnerstag, den 18. Juni, ab 15 Uhr, dürfen sich alle Interessierten auf einen spannenden Online-Vortrag freuen, der von der Verbraucherzentrale Bremen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Weyhe organisiert wird. Der Titel des Vortrags? „Kleines Gerät, große Wirkung – Ökostrom vom Balkon“. Und das ist kein Scherz! Energieberaterin Inse Ewen wird in die Welt der Steckersolargeräte eintauchen und aufzeigen, warum diese kompakten Kraftpakete eine echte Bereicherung für jeden Balkon, jede Terrasse oder sogar für das Carport sind.
Steckersolargeräte sind nicht nur preisgünstiger als die großen Solaranlagen auf dem Dach, sondern sie sind auch sicher, effizient und finanziell sehr lohnenswert. Das Beste daran? Man muss sie nicht mal beim Netzbetreiber anmelden – eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister reicht aus. Die Module dürfen dabei eine Leistung von bis zu 2000 Watt haben, was für viele Haushalte mehr als ausreichend ist. Und wer sich jetzt fragt, ob das alles kompliziert ist – keine Sorge! Der Vortrag findet digital statt, sodass sich wirklich jeder anmelden kann. Übrigens, die Anmeldung läuft ganz unkompliziert über die Website www.vz-hb.de/veranstaltungen oder telefonisch unter 0421/160777.
Der Aufstieg der Steckersolargeräte
In den letzten Jahren hat sich viel getan. Im ersten Halbjahr 2024 wurden Steckersolargeräte offiziell im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert. Diese Geräte bestehen aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker, der direkt in den Stromkreis eines Letztverbrauchers gesteckt werden kann. So einfach kann es sein, sich einen Teil des eigenen Strombedarfs selbst zu decken.
Doch ein paar Regeln gibt es dann doch. Die Modulleistung darf maximal 2000 Watt (Gleichstrom) betragen, der Wechselrichter darf 800 Watt (Wechselstrom) nicht überschreiten. Zudem ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich. Hier prüft der Netzbetreiber, ob ein alter (rückwärtsdrehender) Zähler vorhanden ist – und der muss gegebenenfalls ersetzt werden. Aber keine Panik! Der Betrieb des Steckersolargerätes ist auch schon vor dem Austausch des Zählers erlaubt. Das nennt man temporäre Duldung rückwärtslaufender Zähler, also auch kein Grund zur Sorge.
Der große Auftritt der Solartage
Für alle, die noch mehr über Solarenergie erfahren möchten, gibt es zwei spannende Termine: Am 19. und 20. Juni 2026 finden die Solartage in Bremerhaven und Bremen statt. Dort können Interessierte alles rund um Solarenergie erfahren und sich inspirieren lassen. Und nicht zu vergessen, die Verbraucherzentrale Bremen bietet auch geförderte Energieberatung an, die auf verschiedene Arten – online, telefonisch, per Video oder persönlich – in Anspruch genommen werden kann. Wenn man einen Termin vereinbaren möchte, einfach unter 0421/160777 anrufen.
Wie sieht es mit der Einspeisevergütung aus? Auch hier gibt es Unterschiede zwischen Balkon- und Aufdach-Solaranlagen. Während die Einspeisevergütung für Balkon-Solaranlagen bei 8,11 Cent pro kWh liegt, können Aufdach-Anlagen mit 10,08 Cent rechnen. Und wenn man die beiden Typen mischt, wird das Ganze etwas komplizierter – aber keine Sorge, das wird in der Berechnung der EEG-Förderung berücksichtigt.
Es ist mehr als nur ein Trend – die Installation von Steckersolargeräten wird immer beliebter. Sie sind nicht nur eine tolle Möglichkeit, um seinen eigenen Strombedarf zu decken, sondern sie leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Wenn du neugierig geworden bist, melde dich an und lass dich von den Möglichkeiten inspirieren!
