Ein 62-jähriger Mann aus Mitterskirchen, im Landkreis Rottal-Inn, sieht sich derzeit mit einer beunruhigenden Situation konfrontiert. Er erhielt ein Schreiben von einem Inkassounternehmen, das ihn zur Zahlung von mehreren Tausend Euro auffordert. Der Grund? Eine angebliche Teilnahme an der Euromillions-Lotterie, für die er laut dem Schreiben ein Lotto-Abonnement abgeschlossen haben soll. Doch der Mann weiß genau: Er hat kein solches Abonnement abgeschlossen und hält die Forderung von 4.300 Euro für völlig unbegründet.

Die Drohungen sind nicht ohne: Sollte er nicht zahlen, wird mit Konsequenzen wie einer Schufa-Meldung, Zwangsvollstreckung oder sogar Konto- und Lohnpfändung gedroht. Diese Masche ist jedoch nicht neu, und die Polizeiinspektion Eggenfelden hat bereits Ermittlungen wegen Betrugs aufgenommen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt eindringlich vor solchen Betrugsversuchen, bei denen meist unterschiedliche Absender wie „Creditreform“ oder „EOS Inkasso Deutschland GmbH“ auftauchen. Die Listen der Absender sind lang und beinhalten auch viele Inkassobüros aus Bayern.

Vorsicht vor unseriösen Inkassoforderungen

Die angeblichen Lotterien sind oft nicht einmal real, sondern variieren von Eurojackpot bis hin zu erfundenen Namen. Verbraucher sollten besonders aufmerksam sein, wenn sie mit solchen Forderungen konfrontiert werden, denn es gibt zahlreiche Varianten dieser Schreiben. Oft werden auch Verbraucher über angebliche Lottogewinne informiert, um persönliche Daten zu erhalten. Ein weiteres Indiz für unseriöse Inkassoforderungen sind Überweisungen auf ausländische Konten.

Die Verbraucherzentrale rät, bei Erhalt eines Inkassobriefs Ruhe zu bewahren. Es ist wichtig, die Forderung genau zu überprüfen und alle Rechnungen für gekaufte Waren oder Dienstleistungen zu kontrollieren. Sollte eine Rechnung unbezahlbar sein, empfiehlt es sich, schnell zu handeln, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Auch die Angemessenheit von zusätzlichen Kosten sollte kritisch hinterfragt werden.

Erste Schritte bei Inkassoforderungen

Der zweite Schritt besteht darin, das Inkassounternehmen zu überprüfen. Verbraucher sollten sich nicht von unseriösen Inkassoschreiben einschüchtern lassen, insbesondere wenn diese ausländische Kontonummern enthalten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet sogar eine Schwarzliste bekannter Fake-Inkasso-Unternehmen an, die als wertvolle Ressource dienen kann, um sich gegen Betrug zu wappnen.

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Insgesamt sollten Verbraucher, die mit solchen Schreiben konfrontiert werden, keinesfalls Zahlungen leisten und im Zweifelsfall immer eine Strafanzeige erstatten. Auch QR-Codes in den Schreiben sind mit Vorsicht zu genießen und sollten nicht genutzt werden. Es ist entscheidend, wachsam zu bleiben und sich über diese Betrugsmaschen zu informieren, um nicht in die Falle zu tappen.