Die Heizungsfrage wird für viele Hausbesitzer immer drängender. Mit dem neuen Heizungsgesetz von Schwarz-Rot, das theoretisch mehr Wahlmöglichkeiten bietet, stehen zahlreiche Entscheidungen an: Soll es eine Gas-, Öl- oder doch eine Wärmepumpe sein? Besonders ältere Hausbesitzer haben es nicht leicht. Verena Bentele, Präsidentin des VdK, macht auf die finanziellen Schwierigkeiten beim Heizungstausch aufmerksam. Da wird einem wirklich mulmig zumute, wenn man bedenkt, dass der Austausch einer alten Gasheizung zwischen 8.500 und 16.000 Euro kosten kann. Und Wärmepumpen? Da sprechen wir von 25.000 bis 40.000 Euro. Das ist kein Pappenstiel!

Die steigenden CO2-Preise und Netzentgelte lassen die Unterhaltskosten für Gas- und Ölheizungen ebenfalls in die Höhe schnellen. Es ist kein Wunder, dass viele Eigentümer zögern, den Schritt zu wagen. Obwohl man bis zu 70 % der Kosten für klimafreundliche Heizungen zurückholen kann – maximal 21.000 Euro für Einfamilienhäuser – bleibt die finanzielle Hürde für viele eine große Herausforderung. Die Anforderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind nicht weniger anspruchsvoll: Ein Nachweis über den Einbau einer neuen Heizung muss erbracht werden, bevor Förderungen ausgezahlt werden. Und eine Härtefallregelung? Fehlanzeige!

Die Lage der Wärmepumpen

Komischerweise hat der Verkauf von Gasheizungen zugenommen, seit das neue Heizungsgesetz angekündigt wurde. Da fragt man sich, ob die Menschen sich eher in den sicheren Hafen der Gasheizung zurückziehen, anstatt auf erneuerbare Energien zu setzen. Trotz aller Widrigkeiten wurden im vergangenen Jahr 299.000 Wärmepumpen verkauft, was sie zur meistverkauften Heizungsart in Deutschland macht. Im ersten Quartal dieses Jahres gab es einen Anstieg von 34 % im Vergleich zum Vorjahr mit 83.500 verkauften Wärmepumpen. Das ist doch ein Lichtblick, oder? Seit Januar wurden bereits 202.500 Anträge auf Heizungstausch beim Staat eingereicht, wobei Wärmepumpen die beliebteste Wahl sind.

Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einzuleiten. Ab Mitte 2028 müssen alle neuen Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das klingt ja fast nach einem ambitionierten Plan. Für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten wird ab 1. Januar 2024 nur noch erlaubt sein, Heizungen zu installieren, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Und die Kommunen? Die müssen bis Mitte 2028 festlegen, wo Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Man darf gespannt sein, wie das alles umgesetzt wird.

Fördermöglichkeiten im Blick

Die Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch sind ebenfalls ein heißes Thema. Ab 27. August 2024 können Unternehmen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern Förderanträge stellen, mit einer maximalen Förderung von 35 Prozent der Investitionskosten. Eine Grundförderung von 30 Prozent wird ergänzt durch einen Effizienz-Bonus für effiziente Wärmepumpen. Und für die Einfamilienhausbesitzer, die sich nicht von der KfW abhalten lassen möchten, gibt’s ab 27. Februar 2024 auch die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen.

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Die KfW hat in den ersten 100 Tagen rund 34.000 Zuschüsse in Höhe von 507 Millionen Euro zugesagt. Das klingt nach einer Menge Geld – aber wer weiß, ob das reicht, um die vielen Haushalte zu unterstützen, die vor der Entscheidung stehen, ihre Heizung zu erneuern. Zudem dürfen Vermieter die Kosten für den Heizungstausch nicht auf die Miete umlegen, was einen kleinen Lichtblick für Mieter darstellt. Aber die steigenden CO2-Preise für fossile Brennstoffe ab 2024 – 45 Euro pro Tonne und 55 Euro im Jahr 2025 – werden die Situation nicht gerade erleichtern.

Es bleibt zu hoffen, dass die Politik den Menschen, die in Notlagen stecken, entgegenkommt und pragmatische Lösungen findet. Die Herausforderung ist groß, und die Zeit drängt. Aber die Diskussion über eine zukunftsfähige Heizungslandschaft hat zumindest begonnen – das ist ein Schritt in die richtige Richtung.