Heute ist der 22.05.2026 und die Post hat wieder einmal für Aufregung gesorgt. Viele Strom- und Gaskunden in Deutschland sitzen vermutlich gerade mit einem Brief ihres Energieanbieters in der Hand, der eine Erhöhung der monatlichen Abschläge ankündigt. Manchmal fragt man sich, ob das wirklich sein muss! Häufig wird mit steigenden Beschaffungskosten oder höherem Verbrauch argumentiert, doch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt: Nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig.

Die Abschlags- und Vorauszahlungen sollten sich eigentlich am tatsächlichen Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums orientieren. Eine einseitige Erhöhung während des laufenden Abrechnungsjahres? Das ist nicht einfach so möglich! Höhere Abschläge sind nur dann zulässig, wenn die Kund:innen dem ausdrücklich zustimmen oder eine gemeinsame Vereinbarung über die neue Abschlagshöhe getroffen wurde. Pauschale Verweise auf gestiegene Energiebeschaffungskosten oder unklare Formulierungen? Die sind nicht ausreichend!

Rechtliche Hintergründe und Vorgaben

Wenn wir einen Blick auf die rechtlichen Vorgaben werfen, wird es noch spannender. Laut § 41 Abs. 5 EnWG müssen Energielieferanten bei Preisänderungen bestimmte Regeln einhalten. Die Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definieren dabei, wie Preise geändert werden können. Hier gibt es zwei übliche Klauseln: Bei der normalen Preisanpassung kann der Energielieferant die Preise einseitig ändern, während bei der separierten Preisanpassung hoheitlich bedingte Änderungen berücksichtigt werden müssen. Das klingt kompliziert, ist aber wichtig!

Wusstest du, dass Preisbestandteile in der Regel zum Jahreswechsel angepasst werden? Und das ist noch nicht alles! Gerichte haben bereits über die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln entschieden; einige wurden für unwirksam erklärt. Klar ist: Lieferanten müssen Haushaltskunden mindestens einen Monat vor einer Preisänderung informieren, während andere Letztverbraucher zwei Wochen vorher Bescheid bekommen müssen. Die Informationen sollten einfach und verständlich sein – das Recht auf Sonderkündigung ist ebenfalls ein Thema, das viele Verbraucher betrifft.

Tipps für Verbraucher:innen

<pJetzt stellt sich die Frage: Was tun, wenn der Brief doch nicht rechtmäßig ist? Die Verbraucherzentrale hat einige hilfreiche Tipps parat. Erstens: Das Schreiben des Energieanbieters genau prüfen. Zweitens: Unzulässigen Erhöhungen schriftlich widersprechen. Wichtige Kommunikation sollte als E-Mail oder Einwurfeinschreiben dokumentiert werden, um im Zweifel einen Nachweis zu haben. Und falls du dir unsicher bist, ist es ratsam, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft dabei, unnötige Mehrkosten zu vermeiden und unzulässige Forderungen abzuwehren – und das wird sogar vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert!

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Aber aufgepasst: Wer eine Kündigung in Erwägung zieht, sollte wissen, dass diese vor dem Datum der Preisänderung beim Lieferanten eingehen muss. Bei separierten Preisanpassungsklauseln und hoheitlich bedingten Preisänderungen gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass man gut überlegen sollte, wie man in solchen Situationen handelt. Ein Wechsel zu einem neuen Lieferanten sollte frühzeitig eingeleitet werden, da der Prozess einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Wenn du also einen Brief von deinem Energieanbieter in der Hand hältst, lass dich nicht so leicht verunsichern. Informiere dich, prüfe deine Optionen und scheue dich nicht, bei Unsicherheiten den Anbieter zu kontaktieren. Es ist dein gutes Recht, genau zu wissen, wofür du bezahlst. Und vielleicht ist der nächste Brief ja ein erfreulicherer – wer weiß das schon?