Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bringt frischen Wind in die oft träge Diskussion über den Anbieterwechsel im Energiebereich. Eine neue Untersuchung zeigt, dass es sich durchaus lohnt, von der Grundversorgung auf einen Sondervertrag zu wechseln. Wer seinen Stromanbieter wechselt, kann bei einem Verbrauch von 3.600 kWh bis zu 598 Euro jährlich sparen. Und beim Gas sieht das Ganze noch besser aus: Hier winken Ersparnisse von bis zu 918 Euro pro Jahr bei einem Verbrauch von 20.000 kWh! Das sind nicht einfach nur Zahlen – das sind echte Ersparnisse, die vielen Haushalten eine spürbare Entlastung bringen können.

Max Müller, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale, hebt hervor, dass die Einsparungen sogar mehrere Hundert bis über tausend Euro betragen können. Das klingt doch schon mal vielversprechend, oder? Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich die Zeit zu nehmen, um Preisvergleiche anzustellen und alternative Angebote zu prüfen. Hier kommen die Wechselportale ins Spiel! Die Auswahl der richtigen Filter kann dabei helfen, die besten Angebote zu finden, ohne sich durch den Angebotsdschungel kämpfen zu müssen.

Rechte der Verbraucher und der Anbieterwechsel

Ein weiterer wichtiger Punkt: Kunden haben das Recht auf ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Anbieter die Preise erhöhen. Das muss der Versorger allerdings kommunizieren – klar und verständlich. Auch wenn es um Preisänderungen geht, gibt es klare Vorgaben, die die Energielieferanten einhalten müssen. Laut dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen sie ihre Kunden mindestens einen Monat im Voraus informieren. Bei anderen Verbrauchern sind es zwei Wochen. Und die Infos? Die müssen einfach und nachvollziehbar sein – kein Kleingedrucktes, keine versteckten Klauseln!

Wer dennoch unsicher ist, ob die Preiserhöhung rechtens ist, sollte nicht zögern, den Anbieter zu kontaktieren. Die rechtlichen Grundlagen sind oft nicht einfach zu durchschauen, und es gibt durchaus Fälle, in denen Gerichte über die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln entschieden haben. Einige dieser Klauseln wurden für unwirksam erklärt, was bedeutet, dass die Rechte der Verbraucher nicht immer so klar sind, wie sie scheinen. Und wenn der Anbieter nicht ordentlich informiert, steht dem Kunden das Recht auf Sonderkündigung zu – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit. Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn die nächste Preiserhöhung ins Haus steht.

Am 25. Juni bietet die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Online-Vortrag mit dem Titel „Anbieterwechsel im Strom- und Gasvertrag“ an. Wer sich für die Thematik interessiert, sollte sich unbedingt anmelden unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp. Für die Teilnahme sind lediglich ein Computer oder Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher erforderlich. Idealerweise sollten auch Kopfhörer bereitstehen. Also, keine Ausreden mehr, sich über die eigenen Möglichkeiten zu informieren!

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