Heute ist der 6.05.2026 und die Verbraucherzentrale hat wieder einmal die Ohren gespitzt. E.ON-Kunden, die nach einer Vertragskündigung auf die Schlussrechnung warteten – und das oft viel länger, als es die gesetzliche Frist von sechs Wochen erlaubt – können nun aufatmen. Denn es gibt Entschädigungen von bis zu 60 Euro! Das kommt nicht von ungefähr, denn der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich mit E.ON auf einen Vergleich geeinigt, nachdem zahlreiche Beschwerden über verspätete Rechnungen die Runde machten. Wer gedacht hat, hier wird einfach alles ignoriert, der hat sich getäuscht!

Die Sache ist allerdings nicht ganz so einfach, denn die Betroffenen müssen selbst aktiv werden. Es reicht nicht, den Kopf in den Sand zu stecken und darauf zu hoffen, dass die Entschädigung automatisch auf dem Konto landet. Das ist nicht der Fall. Kunden, die zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026 ihren Vertrag gekündigt haben und länger als sechs Wochen auf ihre Schlussrechnung warten mussten, können tatsächlich Ansprüche geltend machen.

Wie viel Entschädigung gibt es?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Schlussrechnung ab. Hier ein kleiner Überblick: Wenn es ein Guthaben oder eine Nachzahlung unter 500 Euro gibt, winken 15 Euro, vorausgesetzt, die Betroffenen haben sich bis zum 30. April 2026 beschwert oder beraten lassen. Bei einem Guthaben über 500 Euro sind es 30 Euro, und bei einer kostenpflichtigen Beratung sogar noch einmal 30 Euro obendrauf. Das macht insgesamt bis zu 60 Euro! Aber Vorsicht – wenn man sich nicht beschwert hat und das Guthaben unter 500 Euro liegt, schaut man in die Röhre.

Um die Entschädigung zu beantragen, müssen die Kunden das Kontaktformular auf der Website von E.ON ausfüllen – ein kleiner Haken ist das schon. Nach der Meldung muss E.ON innerhalb von 14 Tagen die Schlussrechnung erstellen. Und wenn es ein Guthaben gibt, wird das normalerweise innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt, es sei denn, man hat das Pech, in einen der eng definierten Ausnahmefälle zu geraten.

Was ist der Hintergrund?

Die ganze Sache hat ihren Ursprung in wiederholten Beschwerden über verspätete Schlussrechnungen von E.ON. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das nicht einfach so hingenommen und klagte erfolgreich gegen E.ON – was schließlich zu diesem verbindlichen Vergleich führte. So wurde klar: E.ON muss die gesetzlichen Fristen einhalten, und die Kunden sollen nicht im Ungewissen gelassen werden.

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Die Regelung gilt übrigens rückwirkend ab dem 20. März 2024. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die in der Zeit zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026 ihren Vertrag beendet haben, in den Genuss der Entschädigungszahlungen kommen können, wenn sie entsprechend lange auf ihre Rechnung gewartet haben. Ein Schritt, der für viele sicher eine Erleichterung darstellt und zeigt, dass auch große Unternehmen nicht über dem Gesetz stehen.

Ein Hinweis noch für alle, die betroffen sind: Die Anspruchsprüfung kann online beim Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgen. Aber wie gesagt: Eigeninitiative ist gefragt! Wenn Sie auf die Entschädigung hoffen, sollten Sie nicht zögern, das Kontaktformular auszufüllen und sich um Ihre Rechte zu kümmern. Schließlich ist es Ihr Geld, das da auf dem Tisch liegt.