Heute ist der 12.05.2026, und es gibt Neuigkeiten, die viele Kunden von cleverbuy GmbH aufhorchen lassen sollten. Die Firma hat am 30. April 2026 Insolvenz angemeldet und befindet sich nun in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Ganze hat für die betroffenen Kunden eine Menge Fragen aufgeworfen – und die Unsicherheit könnte kaum größer sein. Was bedeutet das konkret für all jene, die mit cleverbuy zu tun hatten?

Erst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann aus Düsseldorf, die Geschäfte übernimmt. Doch was heißt das für die Kunden? Wer noch offene Zahlungen hat oder Geräte eingeschickt hat, sollte dringend seine Rechte prüfen. Es könnte sich herausstellen, dass man in einer rechtlich komplizierten Situation steckt.

Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren

Wenn der Kaufpreis bereits vereinbart, aber nicht gezahlt wurde, hat man eine offene Forderung gegenüber cleverbuy. Der Insolvenzverwalter wird entscheiden, ob der Vertrag erfüllt werden kann. Das bedeutet oft, dass man eine Rückzahlung nur teilweise erwarten kann. Um an sein Geld oder seine Ware zu kommen, müssen die Forderungen in der Insolvenztabelle angemeldet werden. Es ist also nicht einfach nur ein „Abwarten und Tee trinken“ angesagt – hier ist Handeln gefragt!

Wer jedoch ein Gerät eingeschickt hat, aber keinen wirksamen Kaufvertrag vorweisen kann, hat das Glück auf seiner Seite: Das Gerät gehört weiterhin dem Kunden. In diesem Fall könnte man sogar ein Aussonderungsrecht geltend machen und die Herausgabe des Gerätes verlangen. Es empfiehlt sich, Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufzunehmen. Wer sein Gerät nicht mehr findet, weil es vielleicht schon verkauft oder verloren gegangen ist, sollte ebenfalls nicht aufgeben. Hier könnten Ersatzansprüche bestehen, auch wenn die Durchsetzbarkeit individuell variiert.

Das Unternehmen ist am Boden

Die Situation ist nicht nur rechtlich, sondern auch emotional für viele Kunden belastend. Cleverbuy hat seine Geschäftstätigkeit vollständig eingestellt und nimmt keine neuen Aufträge an – die Website zeigt lediglich eine „Wichtige Kundeninformation“. Das Unternehmen kämpft mit enormen finanziellen Schwierigkeiten und hat sogar die Rettungsverhandlungen mit der DIS-CONNECT GmbH gescheitert. Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass die Vorzeichen nicht gut sind.

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Parallel zur Insolvenz läuft ein Strafprozess gegen den Cleverbuy-Chef und eine leitende Mitarbeiterin. Hier sind über 1.000 Strafanzeigen eingegangen, darunter auch solche wegen gewerbsmäßigen Betrugs – das hat natürlich einen faden Beigeschmack. Der Chef befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft, was die Lage zusätzlich verkompliziert. Zu allem Überfluss haben seit Dezember 2022 115 Fälle von nicht ausgezahlten Kaufpreisen etwa 73.600 Euro Schaden verursacht. Das ist alles andere als ein gutes Zeichen für die Gläubiger.

Tipps für betroffene Kunden

Was sollten Kunden jetzt tun? Unterlagen sichern ist das A und O. Kaufangebote, E-Mails, Versandbelege – alles, was irgendwie mit cleverbuy zu tun hat, sollte aufbewahrt werden. Und bitte keine vorschnellen Vereinbarungen treffen! Wer neue Vereinbarungen plante, sollte diese gründlich rechtlich prüfen lassen. Schließlich geht es hier um Geld und möglicherweise auch um die eigene Geduld.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt zudem, offene Forderungen so schnell wie möglich schriftlich beim künftigen Insolvenzverwalter anzumelden. Das Amtsgericht Krefeld ist zuständig, und nur mit einer klaren Dokumentation hat man überhaupt eine Chance, an sein Geld zu kommen. Wer noch Sendungen auf dem Postweg hat, sollte versuchen, diese zu stoppen oder zurückzurufen – denn die Wahrscheinlichkeit, dass eingehende Pakete angenommen werden, ist gleich Null.

Das Insolvenzrecht, ein Teil des deutschen Zivilrechts, regelt all diese komplizierten Situationen. Es versucht, sowohl Gläubiger zu befriedigen als auch Unternehmen eine Chance zur Sanierung zu geben. Im Falle von cleverbuy stehen die Zeichen allerdings auf Sturm. Die Insolvenzordnung, die seit 1999 in Kraft ist, bietet zwar einen rechtlichen Rahmen, aber die Aussicht auf vollständige Rückzahlung bleibt für viele Kunden eher gering. Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt könnte sich daher als äußerst hilfreich erweisen.