Beauty-Betrug im Visier: Gerichtsurteil zwingt Ärzte zur Verantwortung für KI-Fehlinformationen
Heute ist der 15.05.2026, und in der Welt der Schönheitsmedizin gibt es mal wieder einen Aufreger. Die Beauty-Praxis von „Dr. Rick und Dr. Nick“ in Düsseldorf, ein Schwergewicht unter den Anbietern, steht im Kreuzfeuer der Verbraucherzentrale NRW. Die beiden Ärzte, die auch in Städten wie München, Berlin und Frankfurt tätig sind, mussten sich nun einem Gerichtsurteil stellen, das die Nutzung bestimmter Facharztbezeichnungen betrifft. Ein Thema, das nicht nur die Betreiber ihrer Praxen betrifft, sondern auch potenzielle Patienten und die gesamte Branche aufrüttelt.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Herren Doktoren in ihren Werbemaßnahmen keine Facharztbezeichnungen verwenden dürfen, die sie nicht führen. Geklagt hat die Verbraucherzentrale NRW, und das aus gutem Grund: Ein KI-Chatbot auf der Webseite der Praxis hatte frech behauptet, die Ärzte wären „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“ sowie „Fachärzte für ästhetische Medizin“. Nun gut, das klingt ja alles ganz schick, aber die Realität sieht anders aus. Die beiden Herren haben nämlich keine entsprechende Facharztausbildung. Das Gericht hat klar festgestellt, dass die Aussagen des Chatbots unzulässige geschäftliche Handlungen sind. Ein Satz, der wie ein Schuss vor den Bug der Schönheitsindustrie wirkt.
Die Verantwortung des Unternehmens
„Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ versuchten, sich aus der Schusslinie zu ziehen, indem sie argumentierten, dass die falschen Antworten des Chatbots nicht dem Unternehmen zuzurechnen seien. Aber das Gericht winkte ab. Das Urteil besagt, dass die Antworten des Chatbots sehr wohl dem Unternehmen und den Geschäftsführern zugerechnet werden. Hier wird deutlich, dass der Senat die Verantwortung für Falschangaben nicht auf Dritte abwälzen wollte. Ein bemerkenswerter Entscheidungsansatz in Zeiten, in denen KI immer mehr in unser Leben integriert wird und Fragen zur Haftung aufwirft.
Der Chatbot, der ursprünglich dazu gedacht war, Kundenanfragen in Echtzeit zu beantworten und Termine zu buchen, wurde mittlerweile deaktiviert, aber die Unterlassungserklärung wurde nicht unterzeichnet. Ein schaler Beigeschmack bleibt. Dies wirft natürlich die Frage auf, wie viele andere Unternehmen in der Branche auch mit ähnlichen Problemen konfrontiert sein könnten. Das Oberlandesgericht Hamm ist für Unterlassungsklagen in ganz NRW zuständig und hat mit diesem Urteil ein starkes Signal ausgesendet.
Rechtliche Implikationen
Das Verfahren behandelt zentrale Zurechnungsfragen zu den Falschangaben des KI-Chatbots. Interessanterweise wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, was darauf hindeutet, dass neue rechtliche Fragen zur Zurechnung von Falschangaben durch KI entscheidend werden könnten. Man stelle sich vor, was passiert, wenn ein Chatbot, der zufällig in vielen Praxen eingesetzt wird, ähnliche Fehler macht. Das könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche haben.
Die maßgebliche Vorschrift, § 5 Abs. 1 UWG, besagt, dass unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Das Gericht hat klar gemacht, dass der Chatbot nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes betrachtet wird. Das bedeutet, dass Unternehmen zwingend für die Inhalte verantwortlich sind, die durch ihre eigenen digitalen Dienste verbreitet werden. Ein Weckruf für alle, die in der digitalen Welt agieren!
Die Entscheidung wird in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de eingestellt, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 4 UKl 3/25. Und es ist noch nicht rechtskräftig, also bleibt abzuwarten, wie sich die Sache weiterentwickelt. Die juristischen Weichen sind gestellt, und das Thema wird sicherlich noch lange für Gesprächsstoff sorgen.
Die Welt der Schönheitsmedizin ist vielfältig und oft auch zwiespältig. Der Fall von „Dr. Rick und Dr. Nick“ zeigt, wie wichtig es ist, klare Regeln in einem sich schnell entwickelnden Markt zu haben. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese rechtlichen Fragen entwickeln und was sie für die Zukunft der Branche bedeuten.
