Heute, am 14. Mai 2026, wird es für viele Amazon Prime-Kunden ernst. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Klage gegen den Online-Riesen eingereicht, die als „größte Sammelklage Deutschlands“ bezeichnet wird. Im Mittelpunkt steht die bevorstehende Einführung von Werbung in den Prime Video Tarifen, die ab Anfang 2024 wirksam werden soll. Kunden müssen dann tiefer in die Tasche greifen, denn für eine werbefreie Variante will Amazon 2,99 Euro mehr verlangen. Das klingt nach einer klassischen „Oh, nicht schon wieder“-Situation, nicht wahr?

Der Auslöser für diese Klage war ein Urteil eines Münchner Landgerichts. Dieses stellte fest, dass Amazon nicht einfach so Werbung in das Abo-Modell einführen kann, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Amazon Berufung eingelegt hat. Am 19. Mai beginnt die mündliche Verhandlung zur Sammelklage vor dem Oberlandesgericht München. Es bleibt also spannend, und rund 220.000 Menschen haben sich bereits in das Klageregister eingetragen. Weitere Betroffene haben bis zum 9. Juni Zeit, sich anzuschließen. Wenn das Ganze erfolgreich verläuft, könnten die Prime-Kunden, die sich der Klage anschließen, mit Rückzahlungen von rund 80 Euro pro Abo rechnen – das ist doch ein kleiner Lichtblick!

Ein neues Kapitel für Alexa

Aber das ist nicht die einzige Neuigkeit aus dem Amazon-Universum. Der Konzern hat auch einen neuen Sprachassistenten namens Alexa+ vorgestellt, der für 23 Euro im Monat erhältlich sein wird. Der Clou: Alexa+ soll komplexe Zusammenhänge verstehen und proaktiv Aufgaben erledigen. Erste Tester in Deutschland sind bereits am Ausprobieren. Doch, wie immer, gibt es auch hier Bedenken – vor allem, wenn es um Privatsphäre und Datenschutz geht. Die Sprachaufnahmen werden in einer Cloud in den USA verarbeitet und könnten in Strafprozessen verwendet werden. Das lässt einen doch ein wenig stutzig werden, oder?

Doch zurück zur Klage: Verbraucherschützer fordern von Amazon Rückzahlungen in Höhe von über 17 Millionen Euro. Das ist eine satte Summe, die sich da anhäuft, und Amazon argumentiert, dass die Kunden transparent informiert wurden. Aber ganz ehrlich – wie transparent ist das wirklich? Die Meinungen darüber gehen auseinander.

Ähnliche Klagen in Deutschland

Die Welle der Sammelklagen in Deutschland ist nicht neu. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits gegen andere Unternehmen Klagen angestoßen. So gab es beispielsweise eine Klage gegen X (ehemals Twitter) wegen systematischer Verstöße gegen Datenschutzregeln, die jedoch als unzulässig abgewiesen wurde. Auch gegen Amazon gibt es laufende Klagen, etwa wegen unzulässiger Werbung in Prime Videos oder Preis­erhöhungen ohne Zustimmung der Kunden. Man fragt sich, ob das Unternehmen endlich dazu bereit ist, sich den Kunden gegenüber verantwortungsbewusster zu zeigen.

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In der heutigen Verbrauchergesellschaft sind solche Klagen mehr als nur ein juristisches Scharmützel. Sie spiegeln die wachsende Unzufriedenheit der Verbraucher wider und können weitreichende Konsequenzen für Unternehmen haben. Es bleibt abzuwarten, wie der Streit um die Werbung in Amazon Prime Video ausgeht – und ob die Kunden tatsächlich das Geld zurückbekommen, das sie möglicherweise zu Unrecht gezahlt haben. Die Uhr tickt, und die nächsten Wochen werden entscheidend sein.