Abmahnung gegen BS Energy: Verbraucher stehen vor unerwarteten Rückbaukosten für Fernwärmeanschlüsse
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat kürzlich für ordentlich Wirbel gesorgt. BS Energy, ein großer Anbieter von Fernwärme, wurde abgemahnt. Der Grund? Hohe Forderungen für den Rückbau von Fernwärmeanschlüssen. Kunden sahen sich plötzlich mit Rechnungen von bis zu 34.510 Euro konfrontiert. Wer auf eine Wärmepumpe umsteigen wollte, musste tief in die Tasche greifen. Alternativ konnte man auch einfach den Anschluss trennen lassen und die Leitung im Boden belassen – für schlappe 5.831 Euro. Ein echtes Schnäppchen, wenn man bedenkt, dass die Leitung dann einfach dort bleibt, wo sie ist!
Die Verbraucherzentrale ist sich sicher: Solche Kostenforderungen sind unzulässig. René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, macht deutlich, dass Versorgungsunternehmen diese Rückbaukosten nicht einfach auf die Verbraucher abwälzen dürfen. Und das ist nicht nur eine persönliche Meinung, sondern basiert auf einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg. Das Gericht hatte bereits ähnliche Kostenübertragungen bei Gasanschlüssen als rechtswidrig eingestuft. Ein deutliches Zeichen für die Verbraucher!
Ein Blick in die rechtlichen Grundlagen
Doch was steht eigentlich im Gesetz? Die AVBFernwärmeV, das Gesetz zur Regelung der Fernwärmeversorgung, hält hier nicht viele klare Antworten bereit. Weder in der AVBFernwärmeV noch im allgemeinen Zivilrecht gibt es eindeutige Regelungen zur Kostentragung für den Rückbau von Hausanschlüssen. Das OLG Oldenburg hat festgestellt, dass eine Rückbau- oder Stilllegung keine Änderung des Hausanschlusses darstellt. Das bedeutet: Der Versorger ist in der Pflicht, die Kosten für die Beseitigung der Anschlüsse zu tragen und nicht der Verbraucher.
Das Urteil ist ein kleiner Lichtblick in einem sonst oft undurchsichtigen Regelungsdschungel. Laut § 10 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV sind die Versorgungsunternehmen sogar verpflichtet, die Hausanschlüsse zu unterhalten und zu beseitigen. Das sollte doch klarstellen, dass die Kunden nicht einfach für alles zur Kasse gebeten werden können! Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät den Betroffenen, solche Forderungen genau zu prüfen und sich nicht schnell zur Zahlung zu verpflichten. Ein kluger Ratschlag, denn wer zu schnell unterschreibt, könnte teuer dafür bezahlen.
Was sollten Verbraucher tun?
Zietlow-Zahl warnt zudem, dass ähnliche Praktiken auch bei anderen Energieversorgern auftreten könnten. Daher ist es ratsam, den Fernwärmeanschluss, wenn möglich, einfach auf dem Grundstück zu belassen. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven! Wenn man dennoch glaubt, dass der Rückbau notwendig ist, sollte man den Kostenforderungen widersprechen. In diesem Zusammenhang ist die Verbraucherzentrale eine wertvolle Anlaufstelle. Sie bietet Beratung vor Ort, telefonisch oder sogar per Video an, um Verbraucher bestmöglich zu unterstützen.
Im Endeffekt zeigt die Abmahnung von BS Energy, dass es an der Zeit ist, für die eigenen Rechte einzutreten. Gerade in Fragen der Energieversorgung ist es wichtig, die eigenen Ansprüche zu kennen und durchzusetzen. Ob man nun selbst betroffen ist oder nicht, die Entwicklungen rund um die Rückbaukosten von Fernwärmeanschlüssen sind ein interessantes Thema, das viele von uns betrifft. Und wer weiß? Vielleicht kommt der nächste Umstieg auf eine alternative Heizungsform ja schneller, als gedacht!
