Im Markt Pöttmes gibt es aktuell viel Wirbel um die Wasser- und Abwassergebühren. Die Neukalkulation dieser Gebühren hat sich erneut verzögert – ein Thema, das einige schon seit geraumer Zeit beschäftigt. Ursprünglich war geplant, die Anpassungen bis spätestens im ersten Quartal 2026 vorzunehmen, rückwirkend zum 1. Juli 2025. Doch nun wird es wohl länger dauern, da ein externes Büro mit der Kalkulation beauftragt wurde. Bürgermeister Michael Funk, der parteilos das Zepter schwingt, führt die Verzögerungen auf den hohen Arbeitsaufwand und die aufwendige Archivsuche zurück. Vor der Kommunalwahl standen im Rathaus viele andere Aufgaben auf dem Tisch, was die Sache nicht einfacher machte.

Der Marktgemeinderat hat nun beschlossen, dass bis Ende des ersten Halbjahres 2026 die neuen Gebührensätze festgelegt werden sollen. Es bleibt also spannend, wie sich die Gebühren entwickeln werden. Die beiden Gemeinderatsmitglieder Erwin Raba und Holger Schafnitzel von der CWG stimmten gegen die Verlängerung, was die Diskussion um die neuen Sätze nur anheizt. Die Höhe der Vorauszahlungen zum 1. Juli 2025 steht jedoch bereits fest: Die Abwassergebühr wird 3 Euro pro Kubikmeter betragen, während die Verbrauchsgebühr für Wasser bei 1,11 Euro pro Kubikmeter liegt. Ein klarer Schritt, um die finanziellen Grundlagen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu sichern.

Hinter den Kulissen der Preisgestaltung

In Deutschland orientieren sich Wasserpreise und Abwassergebühren am Kostendeckungsprinzip, wobei Umwelt- und Ressourcenkosten eine große Rolle spielen. Es ist kein Geheimnis, dass die Preisstruktur aus verschiedenen Bestandteilen besteht: dem Grundpreis, der meist fix ist und sich an der Größe des Wasserzählers oder der Anzahl der Wohneinheiten orientiert, und dem Mengenpreis, der sich nach der bezogenen Wassermenge bemisst. Abwassergebühren wiederum basieren auf der Menge des verbrauchten Frischwassers, ergänzt durch eine Niederschlagswassergebühr.

Rund 6.700 Wasser- und Abwasserentsorgungsunternehmen sind in Deutschland aktiv. Und das sind nicht alles privatwirtschaftliche Anbieter – auch viele öffentlich-rechtliche Unternehmen bieten ihre Dienste an. Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Versorgern, deren Preise keiner gesetzliche Kontrolle unterliegen, orientieren sich öffentliche Unternehmen an kommunalen Wasserversorgungssatzungen. Hier ist der Preisbildungsprozess transparent, aber alles andere als einfach. Die Diskussion über Wasserpreise und Abwassergebühren ist seit den 1990er Jahren im Gange und hat seitdem an öffentlicher Aufmerksamkeit gewonnen – ein heißes Eisen, wenn man es genau betrachtet.

Die Problematik wird noch verstärkt durch die unterschiedlichen Wasserpreise in den verschiedenen Kommunen. Zum Beispiel können zwischen benachbarten Gemeinden erhebliche Preisunterschiede bestehen. In Hessen haben über 300% Preisunterschiede für Aufsehen gesorgt, während in Berlin die Wasserpreise aufgrund der Teilprivatisierung 1999 besonders im Fokus stehen. Hier könnte man fast von einem kleinen Drama sprechen, das sich über die Jahre entwickelt hat. Und nicht zu vergessen: Die durchschnittlichen Wasserkosten pro Person lagen 2010 bei 82 Euro für Wasser und 116 Euro für Abwasser.

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Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass die Wasserpreise in neuen Bundesländern etwa 25% höher sind als in den alten Bundesländern. Da stellt sich die Frage: Wie wird sich das in Pöttmes entwickeln? Die nächsten Monate werden entscheidend sein, da die neuen Gebührensätze bis Ende 2026 festgelegt werden sollen. Vielleicht wird es ja eine erfreuliche Überraschung für die Bürger geben – oder auch nicht. Wer weiß das schon? Eines ist jedoch sicher: Die Diskussion um die Wasserpreise wird uns weiterhin begleiten.