Krypto-Steuer im Umbruch: Haltefrist bleibt, politische Schlacht tobt
Heute ist der 24.07.2026 und wir blicken auf die aktuelle Debatte zur Krypto-Besteuerung in Deutschland. Die Bundesregierung plant, die Krypto-Steuer zu verschärfen, doch die Haltefrist für Krypto-Assets bleibt vorerst unverändert. Ein Gesetzesentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 sieht keine Änderungen im Einkommensteuergesetz vor, was bei vielen Krypto-Anlegern für Erleichterung sorgt. Immerhin, wer privat gehaltene Kryptowerte nach mehr als einem Jahr verkauft, kann seine Gewinne steuerfrei realisieren – das bleibt auch weiterhin so.
Die politische Diskussion um die Abschaffung der Haltefrist ist in vollem Gange, aber die gesetzgeberische Umsetzung steht noch in den Sternen. Ehemaliger FDP-Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler hat darauf hingewiesen, dass die Umsetzung noch aussteht, und das aktuelle Planungsstadium lässt nicht auf Veränderungen im August oder September hoffen. Interessanterweise ist die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 nicht enthalten. Solange also § 23 Einkommensteuergesetz unverändert bleibt, bleibt auch die Besteuerung privat gehaltener Kryptowerte unverändert.
Ein Blick auf die politische Landschaft
Die Debatte um die Krypto-Besteuerung hat sich seit Frühjahr 2026 intensiviert. Fünf Parteien haben sich zu den unterschiedlichen Positionen geäußert. Die SPD, angeführt von Finanzminister Lars Klingbeil, hat bereits Ende April erste Vorschläge präsentiert. Am 3. Juli 2026 wurde ein Haushaltsentwurf veröffentlicht, der Kryptowährungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einordnet. Das Konzept sieht eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 % vor, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Zudem wird über die Abschaffung der Haltefrist und eine Freigrenze von 1.000 € diskutiert. Ob ein Stichtag oder Bestandsschutz für bestehende Anleger eingeführt wird, bleibt abzuwarten.
Die CDU/CSU hat sich jedoch klar gegen die SPD-Pläne ausgesprochen und verteidigt die Haltefrist als wichtiges Element des Steuerrechts. Sie argumentieren, dass Krypto gleich behandelt werden sollte wie Gold oder Fremdwährungen und bieten zudem einen Bestandsschutz für bereits investierte Anleger an. Die Grünen hingegen schlagen vor, die Haltefrist nur für nach dem 31. Dezember 2025 gekaufte Kryptowährungen abzuschaffen, während die Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden sollen – das kann bis zu 45 % betragen!
Die unterschiedlichen Ansichten der Parteien
Die Linke fordert eine Einordnung der Kryptowerte in § 20 EStG mit einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % und möchte eine Wegzugsbesteuerung für unrealisierten Gewinne bei einer Auswanderung einführen. Das Ganze soll sofort nach der Gesetzesverkündung in Kraft treten – keine Übergangsfristen, das klingt nach „jetzt oder nie“. Die AfD lehnt die Pläne zur Abschaffung der Haltefrist ab und sieht diese als Anreiz für langfristiges Sparen. Sie fordern zudem eine steuerliche Zurückhaltung gegenüber Krypto-Assets.
Die FDP hat ebenfalls klare Ansichten und lehnt die Regierungspläne ab. Sie setzen sich für eine Anhebung der Freigrenze auf 10.000 € ein und schlagen vor, dass nicht ausgeschöpfte Freibeträge übertragbar sein sollen. Zudem wird die Zulassung von Krypto-ETFs und eine Ausweitung der Haltefrist auf private Veräußerungsgewinne ins Spiel gebracht. Das zeigt, wie unterschiedlich die Sichtweisen innerhalb der politischen Landschaft sind.
Aktuelle Haltefristen und Freigrenzen gelten weiterhin, bis ein neues Gesetz verabschiedet wird. Dennoch, ab 2027 wird die DAC8-Richtlinie den Finanzbehörden Zugang zu Krypto-Daten ermöglichen. Hierbei wird jeder Tausch von Krypto steuerlich relevant, wenn die Haltefrist nicht eingehalten wird und die Gewinne 1.000 € überschreiten. Das macht die Situation für viele Anleger nicht einfacher.
