Es ist mal wieder Zeit für eine spannende Diskussion über die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer in Vietnam. Nguyen Ngoc Tinh, der Vizepräsident des Steuerberatungs- und Agenturverbands von Ho-Chi-Minh-Stadt, hat sich zu Wort gemeldet. Er spricht von der Anhebung der Umsatzgrenze auf 1 Milliarde VND beziehungsweise 5 Milliarden VND pro Jahr. Das klingt erst mal gut, oder? Doch bevor die Feierlichkeiten beginnen, müssen einige Fragen geklärt werden. Zum Beispiel: Wie viele Gewerbebetriebe liegen unter oder über dieser Grenze? Und welche Auswirkungen hat das Ganze auf die Staatseinnahmen? Man möchte doch nicht, dass der Staat hinterher pleite ist, oder?

Viele Kleinunternehmer kämpfen ja schon jetzt mit der elektronischen Abgabe ihrer Steuererklärungen. Da muss unbedingt mehr Transparenz und Unterstützung her! Tinh hebt hervor, dass nicht alle Unternehmensarten eine einheitliche Umsatzschwelle haben sollten. Schließlich sind die Betriebsmerkmale und Gewinnmargen sehr unterschiedlich. Es gibt auch die aktuellen Steuergesetze, die von Unternehmen mit über 3 Milliarden VND Jahresumsatz die Angabe von Einnahmen und Ausgaben verlangen. Kleinstunternehmen hingegen können ihre Steuern direkt auf den Umsatz entrichten. Aber hey, eine Anhebung auf 5 Milliarden VND erfordert eine umfassende Überprüfung und Anpassung der Vorschriften. Das lässt einen schon ein bisschen ins Grübeln kommen.

Die Herausforderung der Elektronik

Das Thema wird noch komplizierter, wenn man sich die digitale Welt anschaut. Dr. Phan Phuong Nam, die stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Handelsrecht, ist gegen eine Rückkehr zur Pauschalbesteuerung. Sie argumentiert, dass der Übergang zu einem deklarationsbasierten System eine wichtige Entwicklung hin zu mehr Transparenz darstellt. Trotzdem müssen Kleinunternehmer oft elektronische Rechnungen ausstellen und zusätzliche Buchhaltungsunterlagen führen. Das führt nicht selten zu unnötigen Verfahren und einer Menge Stress. Manuelle Buchführung ist zudem fehleranfällig – das kann ja schnell mal schiefgehen. Ein bisschen mehr Unterstützung in Form von Vertriebssoftware und einfacher Buchhaltungssoftware wäre da sehr hilfreich!

In Deutschland gibt’s ja auch die Kleinunternehmerregelung, die nach § 19 UStG funktioniert. Hier sind die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer ganz klar festgelegt. Bis 2024 liegt die Grenze bei 22.000 EUR, und im Folgejahr sollen es dann 50.000 EUR sein. Dies gilt ab dem 1.1.2025, und das ist wichtig zu wissen! Wer die Umsatzgrenzen einhält und die Kleinunternehmerregelung beantragt, kann sich freuen: Keine Umsatzsteuer ausweisen, keine Voranmeldungen abgeben, das klingt doch super entspannt!

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Aber Vorsicht, es gibt auch eine Möglichkeit, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Unternehmer können freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Der Verzicht muss bis zum letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Kalenderjahres erklärt werden. Das heißt, wenn ich 2025 gründe, kann ich bis zum 28. Februar 2027 meinen Verzicht erklären. Ein bisschen wie ein Spiel, nicht wahr? Der Verzicht gilt ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, für das er erklärt wurde. Wenn man einmal in die Regelbesteuerung gewechselt ist, gibt’s kein Zurück – für mindestens fünf Jahre.

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Insgesamt zeigt sich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kleinunternehmer immer komplexer werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussionen um die Umsatzgrenzen in Vietnam weitergehen und welche Unterstützung die Regierung den Unternehmern bieten kann. Hoffentlich wird alles ein bisschen einfacher – damit die kleinen Unternehmen nicht unter den bürokratischen Hürden leiden müssen!