Heute ist der 3.05.2026 und für Kleinunternehmen in Vietnam gibt es spannende Neuigkeiten, die sich direkt auf die tägliche Geschäftspraxis auswirken. Die Regierung hat das Dekret 141/2026 zur Änderung der Steuerpolitik erlassen, welches eine Reihe von bedeutenden Änderungen mit sich bringt. Besonders hervorzuheben ist die Anhebung der Steuerfreigrenze für Kleinunternehmen auf 1 Milliarde VND. Diese Maßnahme wird viele kleine Betriebe entlasten, da sie nun von der Körperschaftsteuer befreit sind.

Für Unternehmen, die einen Jahresumsatz von über 1 Milliarde VND erzielen, ist die Einführung elektronischer Rechnungen mit Steuerkennzeichen ab sofort Pflicht. Diese Rechnungen müssen von Kassensystemen generiert werden, die mit dem Datensystem der Steuerbehörde verbunden sind. Es ist wichtig, dass die Umsetzung dieser Regelung, die durch das amtliche Rundschreiben Nr. 11 gefordert wird, umgehend erfolgt. Unternehmen, die bis zu 1 Milliarde VND Umsatz erzielen, profitieren von der sofortigen Steuerbefreiung, was die bürokratischen Hürden erheblich reduziert.

Änderungen im Zahlungsverkehr und Steuerverwaltung

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft den Zahlungsverkehr: Ab dem 1. Mai müssen Überweisungen über 500 Millionen VND nicht mehr automatisch in kleinere Beträge aufgeteilt werden. Kunden haben die Möglichkeit, Überweisungen über 500 Millionen VND in mehrere Aufträge unter 500 Millionen VND zu splitten, die weiterhin per 24/7-Schnellüberweisung bearbeitet werden. Dies könnte den Zahlungsprozess für viele Unternehmen erheblich vereinfachen.

Jedoch sollten Unternehmen vorsichtig sein, denn Steuerschulden von 1 Million VND oder mehr können vorübergehende Reiseverbote zur Folge haben. Das Finanzministerium hat bereits einen Entwurf für ein Dekret zur Steuerverwaltung vorgelegt, der solche Maßnahmen vorsieht. Es ist ratsam, die steuerlichen Verpflichtungen im Auge zu behalten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Einführung der E-Rechnung in Deutschland

<pWährend in Vietnam bedeutende steuerliche Veränderungen stattfinden, ist auch in Deutschland eine digitale Transformation im Gange. Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung zur Pflicht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Prozesse im Rechnungswesen zu vereinfachen und doppelte Arbeitsgänge sowie Fehler zu vermeiden. Rechnungen, die nicht den E-Rechnungsanforderungen entsprechen, gelten ab diesem Datum als "sonstige Rechnung".

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Die E-Rechnung muss alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben im strukturierten Teil enthalten und kann über verschiedene Wege übermittelt werden, etwa per E-Mail oder zentrale Speicherorte. Diese Regelungen gelten nicht für Rechnungen an Endverbraucher (B2C-Umsätze), jedoch müssen auch Vereine E-Rechnungen ausstellen, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Kleinunternehmer sind zwar von der Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen, müssen jedoch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Aktuelle Entwicklungen am Finanzmarkt

In der Finanzwelt gibt es ebenfalls interessante Entwicklungen: Die regulären Sparzinsen sind im April gesunken, und Banken bieten Anreizprogramme für Einleger an. Dies könnte für viele Anleger eine Überlegung wert sein, insbesondere in Anbetracht der Bardividende von 30 % der LPBank für 2025, die Besorgnis unter den Aktionären ausgelöst hat. Die Bankenmanager erwarten, dass die Einlagenzinsen kurzfristig hoch bleiben, allerdings wird das Anstiegstempo sich voraussichtlich verlangsamen.

Abschließend lässt sich sagen, dass sowohl in Vietnam als auch in Deutschland die Entwicklungen in der Steuerpolitik und der Digitalisierung des Rechnungswesens weitreichende Auswirkungen auf Kleinunternehmen haben werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Veränderungen auf die Unternehmenslandschaft auswirken und welche neuen Möglichkeiten sich für Unternehmer ergeben.