Heute ist der 13.05.2026, und während die Welt sich ständig verändert, bleibt das Thema Steuerreform ein heißes Eisen. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, Selbstständigen und Kleinunternehmen ab 2027 etwas unter die Arme zu greifen. Man könnte sagen, es ist höchste Zeit! Die geplanten Steuererleichterungen beinhalten unter anderem höhere Freibeträge und eine Modernisierung der Betriebsprüfungen. Das klingt doch schon mal vielversprechend. Am Dienstag hat der Koalitionsausschuss über konkrete Maßnahmen beraten, die das Leben der Freiberufler erleichtern sollen. Wer hätte gedacht, dass wir uns in diesen Zeiten noch über solche Dinge freuen können?

Ein Blick auf die Zahlen zeigt: Der steuerliche Grundfreibetrag wird für 2026 auf 12.348 Euro erhöht. Das sind 252 Euro mehr im Vergleich zum Vorjahr. Auch das Kindergeld wird angehoben – auf 259 Euro monatlich, während der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro steigt. Pendler können weiterhin mit einer Pauschale von 38 Cent pro Kilometer rechnen. Aber die Diskussion um den Spitzensteuersatz, der aktuell bei 42 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro greift, bleibt spannend. Der Deutsche Mittelstandsverband hat Vorschläge gemacht, um diesen Satz zu reformieren. Automatische Inflationsanpassungen wären eine Überlegung wert, ebenso wie ein späterer Einstieg in den Spitzensteuersatz.

Neue Regeln für Betriebsprüfungen

Ab dem 1. Januar 2027 wird es neue Regeln für Betriebsprüfungen geben. Die Einteilung nach Umsatz und Gewinn in vier Klassen könnte die Prüfungsquote für Mikro-Unternehmen (mit einem Jahresumsatz von unter 990.000 Euro) deutlich senken. Bei den letzten Prüfungen im Jahr 2024 lag die Quote für Mikro-Unternehmen noch bei 0,7 Prozent und für Kleinunternehmen bei 2,7 Prozent. Die Modernisierung, auf die der Deutsche Steuerberaterverband drängt, könnte hier wirklich einen Unterschied machen. Klar definierte Fristen für die Unternehmen würden zusätzlich für mehr Rechtssicherheit sorgen. Eine digitale und risikoorientierte Kontrolle – das klingt fast nach Science-Fiction, oder?

Ab 2025 wird zudem die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) auch für Umsätze innerhalb der EU und des EWR gelten. Das ist eine große Chance, denn im Vergleich zu Österreich, wo die Umsatzgrenze bei 55.000 Euro jährlich liegt, haben wir hier in Deutschland vielleicht einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Aber auch hier gibt es Herausforderungen: Das Bundeszentralamt für Steuern hat bereits im Februar 2026 Probleme bei der Datenübermittlung an ausländische Finanzämter gemeldet. Echt ärgerlich, vor allem für diejenigen, die auf eine reibungslose Abwicklung angewiesen sind!

Steuerliche Freistellungen und Erleichterungen

Ein weiterer positiver Aspekt sind die Erhöhungen des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die kommenden Jahre. Für 2024 wird der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben, während der Kinderfreibetrag für 2024 auf 3.306 Euro pro Elternteil steigt. Im darauffolgenden Jahr kommt noch einmal eine Erhöhung, die uns in den nächsten Jahren finanziell entlasten könnte. Außerdem gibt es ab 2025 einen neuen Abzug für Kinderbetreuungskosten. Das sind 80 Prozent der Aufwendungen, mit einem Höchstbetrag von 4.800 Euro je Kind. Man fragt sich, ob das nicht auch eine Art von Belohnung für die Eltern ist, die sich um den Nachwuchs kümmern.

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Und nicht zu vergessen: Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2025. Das könnte für viele Kleinunternehmer eine Möglichkeit sein, ihr Budget aufzufrischen und gleichzeitig umweltfreundlich zu wirtschaften. Wenn das nicht nach einem Gewinn für die Umwelt klingt! Auch die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung und die Erhöhung des Erbfallkosten-Pauschbetrags zeigt, dass die Regierung an den richtigen Stellschrauben dreht, um uns das Leben ein wenig leichter zu machen.

In den kommenden Wochen dürfen sich Freiberufler und Gründer auf mehrere Informationsveranstaltungen freuen, darunter die Bayerischen Gründungstage und ein Beratungstag der NBank. Die Zeit ist reif, um das Potenzial der neuen Regelungen voll auszuschöpfen. Mit einem Hauch von Hoffnung und einem Schuss Pragmatismus blicken wir in die Zukunft – und wenn wir Glück haben, bringt uns die Steuerreform 2027 nicht nur Erleichterung, sondern auch neue Perspektiven.