Revolution im Mietrecht: BGH verbietet Hausverwaltern Provisionen für Vermietung
Heute ist der 20.07.2026 und wir werfen einen Blick auf ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Immobilienbranche auf den Kopf stellen könnte. Es geht um die Frage, ob Hausverwalter Provisionen für die Vermietung von Wohnungen einfordern dürfen. Ein Thema, das nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter und Verwalter interessiert – und wir werden sehen, warum!
Der BGH hat entschieden, dass Hausverwalter keine Provisionen für die Vermietung von Wohnungen erhalten dürfen, selbst wenn der Vermieter bereit ist, diese zu zahlen. Diese Regelung ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht für manche Verwaltungsgesellschaften, sondern schützt auch die Mieter, die oft die Zeche zahlen, wenn es um die Provisionen geht. Im konkreten Fall hatte eine Eigentümerin ihrer Verwaltungsgesellschaft 129 Wohneinheiten und 134 Garagen anvertraut und eine Provision von zwei Monatskaltmieten für Neuvermietungen vereinbart. Aber nach der Kündigung des Verwaltervertrags wollte sie ihr Geld zurück – und hatte Erfolg beim BGH!
Das Urteil und seine Auswirkungen
Der BGH stützte sich auf § 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermittG), das den Schutz von Wohnungssuchenden vor Provisionen regelt. Interessanterweise stellte das Gericht fest, dass dieses Provisionsverbot auch für Vermieter gilt. Das bedeutet, dass selbst wenn ein Vermieter bereit ist, für die Dienste des Verwalters zu zahlen, die Provisionen nicht rechtens sind. Warum? Weil diese Kosten letztlich auf die Mieter umgelegt werden könnten. Das würde den Schutzzweck des Gesetzes gefährden – ein cleverer Schachzug des Gerichts!
Was bedeutet das für die Praxis der Wohnungsvermittlung? Nun, Verwalterverträge müssen nun genauer unter die Lupe genommen und möglicherweise neu verhandelt werden. Einige Verwalter könnten versuchen, das System zu umgehen, um weiterhin Provisionen zu verlangen, was jedoch einige rechtliche Risiken birgt. Die Regelverjährungsfrist für Rückforderungsansprüche beträgt drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das heißt, Vermieter sollten schnell handeln, wenn sie Geld zurückfordern möchten.
Eine neue Ära der Wohnungsvermittlung?
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die Branche auswirken wird. Verwalter, die bislang von den Provisionen profitiert haben, müssen möglicherweise kreative Lösungen finden, um ihre Einnahmen zu sichern. Vielleicht sehen wir bald neue Vertragsmodelle oder innovative Ansätze zur Wohnungsvermittlung. Man könnte sagen, die Zeiten ändern sich – und das in einem beachtlichen Tempo!
Das Urteil hat auch verfassungsrechtliche Bedenken zurückgewiesen, indem es betont hat, dass die Berufsfreiheit der Verwalter nicht unzumutbar eingeschränkt wird. Dennoch wird der Druck auf die Branche zunehmen. In einer Welt, in der Mieter oft schon genug zu kämpfen haben, um eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist diese Entscheidung ein Lichtblick. Die Frage bleibt, wie die verschiedenen Akteure in der Branche auf diese Herausforderung reagieren werden. Wir dürfen gespannt sein!
