Heute ist der 18.06.2026 und in Berlin brodelt es – und das nicht nur wegen der sommerlichen Temperaturen. Ein neuer Prozess um die Immobilien des Remmo-Clans steht vor der Tür, und das sorgt für Spannung. Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Immobilien in der Hauptstadt sowie in Brandenburg angeordnet. Die nächsten Wochen und Monate könnten also turbulent werden, denn ein neues Verfahren beginnt am kommenden Montag gegen gleich drei Frauen im Alter von 42, 45 und 66 Jahren, sowie gegen mehrere Gesellschaften. Geplant sind 30 Prozesstage bis ins Jahr 2027! Das klingt nach einem wahren Marathon, nicht wahr?

Diese Immobilien werden der berüchtigten Großfamilie Remmo zugerechnet. Insgesamt wurden 2018 bereits 77 Immobilien vorläufig sichergestellt, doch bislang sind nur wenige davon geräumt worden. Die Ermittler hegen starke Zweifel daran, dass die Immobilien mit legalem Geld erworben wurden. Umso interessanter wird sein, wie sich die betroffenen Parteien gegen den Verlust ihrer Besitztümer wehren. Die Nutzung aller Rechtsmittel scheint für die Remmos oberste Priorität zu haben. Denn nicht nur die 58 Immobilien stehen zur Debatte – auch andere Liegenschaften des Clans gehören mittlerweile dem Land Berlin.

Rechtliche Grauzonen und komplizierte Finanzierungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind heikel. Ein Beispiel: Die Staatsanwaltschaft wollte die Einziehung von sechs Immobilien im Wert von knapp 1,9 Millionen Euro anstreben, die ein 18-jähriges Mitglied der Remmo-Familie erwarb. Das Landgericht Berlin lehnte dies jedoch ab, da es nicht überzeugt war, dass die Geldquellen aus kriminellen Taten stammen. Stattdessen vermutete es, dass legale Erträge aus Immobiliengeschäften im Libanon ausreichend waren. Ein gewagter Ansatz, könnte man meinen!

Doch die Staatsanwaltschaft gab nicht auf und legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juli 2025, dass das Landgericht den falschen rechtlichen Maßstab angelegt und die Beweise fehlerhaft gewürdigt hatte. Ein klassisches Beispiel für die Komplexität des Rechts. Der BGH stellte fest, dass eine gemischte Finanzierung – also legal und illegal – für die Einziehbarkeit völlig ausreichend sein kann. So wurde der Fall an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen, und das Thema bleibt weiterhin spannend.

Ein Gesetz mit weitreichenden Konsequenzen

Seit 2017 hat die Berliner Staatsanwaltschaft bereits die Einziehung von etwa 100 Immobilien angeordnet. Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums plant sogar die Einrichtung zentraler Stellen für Vermögensabschöpfung und -verwaltung. Das könnte die Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten erleichtern. Aber wie reagiert die Gesellschaft auf diese Maßnahmen? Der Begriff „Clankriminalität“ ist umstritten und wird von vielen als stigmatisierend und diskriminierend wahrgenommen. Und das wirft Fragen auf: Wie gehen wir mit solchen Phänomenen um, ohne die Menschen hinter den Taten zu vergessen?

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Die kommenden Monate versprechen, uns einen tiefen Einblick in die Mechanismen der Clankriminalität und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben. Bleiben wir also dran – es könnte noch einige Überraschungen geben!