Immobilienbesitzer in Deutschland dürfen sich auf staatliche Förderungen von bis zu 70 % für den Einbau klimafreundlicher Heizungen freuen. Ab dem 1. Januar 2024 tritt das reformierte Förderprogramm in Kraft, das den Austausch alter fossiler Heizungen durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien unterstützt. Dies wurde durch die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgeschrieben, um den Umstieg auf umweltfreundlichere Heiztechniken einzuleiten. Bereits jetzt können Hausbesitzer entsprechende Maßnahmen beauftragen, um von den Förderungen zu profitieren. NDR berichtet, dass durch diese Initiative auch Unsicherheiten beim Heizungswechsel angesprochen werden, da viele Verbraucher sich fragen, ob sich die Investition lohnt und welche Technik am besten geeignet ist.
Der Bund hat festgelegt, dass ab Mitte 2028 alle neuen Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Damit will die Bundesregierung die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren. Derzeit werden rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Bundesregierung.de informiert, dass ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden dürfen, die diesen Anforderungen gerecht werden. Längere Übergangsfristen gelten für bestehende Gebäude, was den Austausch der Heizungen erleichtert.
Fördermöglichkeiten und Boni
Die staatliche Unterstützung erfolgt über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Bis zu 35 % der Investitionskosten werden gefördert, wobei eine Grundförderung von 30 % für alle Hauseigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen bereitsteht, die alte fossile Heizungen ersetzen möchten. Ein zusätzlicher Geschwindigkeitsbonus von 20 % wird für selbst nutzende Eigentümer angeboten, die ihre Heizungen bis Ende 2028 austauschen. In Kombination mit dem Einkommensbonus von bis zu 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro, sind somit maximal 70 % Förderung möglich. Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass zudem Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmungen und neuen Fenstern beantragt werden können.
Die Fördermittel kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), wie Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, betont. Er weist auch darauf hin, dass die neuen Richtlinien und die Möglichkeit zur Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 gelten. Die KfW hat bereits in den ersten 100 Tagen rund 34.000 Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 507 Millionen Euro zugesagt, was einen ersten positiven Schritt in Richtung Klimaschutz darstellt.
Klimaschutz und Verbraucherinformation
Die neue Förderung fördert neben dem Heizungstausch auch weitere Effizienzmaßnahmen, wodurch das Interesse an einem umweltfreundlicheren Wohnungsbau gestärkt wird. Energieberatung wird sogar mit bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert. Zusätzliche Boni, wie der Effizienzbonus für Wärmepumpen und ein pauschaler Zuschlag für emissionsarme Biomasseheizungen, zeigen, dass die Regierung ein umfassendes Programm zur Verbesserung der Gebäudeeffizienz verfolgt.
Bei Fragen zum Heizungstausch, den verfügbaren Förderungen und der Antragstellung sollten sich interessierte Verbraucher rechtzeitig informieren. Bundesregierung.de hebt hervor, dass es viele Programmpunkte gibt, die insbesondere niedrigeren Einkommensschichten zugutekommen, um den Heizungswechsel für alle Behörden und Haushalte möglich zu machen.